Antwort 15.10.2005 von Bernd Reinert CDU
Sehr geehrter Herr Reth,
im wörtlichen Sinne gibt es keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister, was Ihnen vermutlich ohnehin bekannt war, aber es gibt durchaus Kontrollinstrumente:
Sehr geehrter Herr Reth,
im wörtlichen Sinne gibt es keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister, was Ihnen vermutlich ohnehin bekannt war, aber es gibt durchaus Kontrollinstrumente:
Sehr geehrter Herr Reth,
Sehr geehrter Herr Reth,
Sehr geehrter Herr Reth,
Sehr geehrter Herr Reth,