Antwort 24.03.2010 von Ilse Aigner CSU
Sehr geehrter Herr Blackie,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sehr geehrter Herr Blackie,
vielen Dank für Ihre Frage.
(...) Die Bedingungen dafür, ob und wie eine Freisetzungsgenehmigung oder eine Zulassung von gentechnisch veränderter Organismen ausgesprochen wird, sind auf europäischer und nationaler Ebene genau vorgegeben. Nach dem geltenden Gentechnikgesetz und dem europäischen Regelungswerk dürfen in Deutschland und in der Europäischen Union nur solche gentechnisch veränderten Produkte freigesetzt oder in Verkehr gebracht werden, von denen keine Gefahren für Menschen, Tiere und die Umwelt ausgehen. (...)
Sehr geehrter Herr Achtermeyer,
Sehr geehrte Frau Flock,
vielen Dank für Ihre Frage.