
Die Fragen dieses Fragestellers ergehen sich in Polemik zu immer wiederkehrenden Themen. Der Fragesteller hat das Recht, zu fragen. Ich habe das Recht, auf solche Fragen nicht zu antworten.
Christian Schmidt MdB
Die Fragen dieses Fragestellers ergehen sich in Polemik zu immer wiederkehrenden Themen. Der Fragesteller hat das Recht, zu fragen. Ich habe das Recht, auf solche Fragen nicht zu antworten.
Christian Schmidt MdB
(...) Datenschutzbeauftrage haben wiederholt darauf hingewiesen. Ich halte die Einführung einer elektronische Gesundheitskarte aber allenfalls dann für vertretbar, wenn sie höchsten Sicherheitsstandards genügt und auch nur ausschließlich für die Patienten, die nach vorangegangenen Information über die verbleibenden Risiken freiwillig zustimmen. Auch muß es möglich sein, daß die Patienten verbindliche Einschränkungen für die Aufnahme von Daten in die Gesundheitskarte bestimmen können und bestimmte Krankheiten wie etwa psychische Erkrankungen ganz von Aufnahme ausgenommen bleiben. (...)
(...) Er möchte mit den Bürgerinnen und Bürgern direkt, transparent und ohne Umwege über Dritte – wie beispielsweise kommerzielle Internetseitenbetreiber - kommunizieren. (...)
Liebe Leserinnen und Leser von abgeordnetenwatch,
(...) Die Grenzwerte für Feinstäube dürfen nach EU-Vorgaben nur an maximal 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Diese Vorgabe wird zurecht durch Umweltzonen auf kommunaler Ebene umgesetzt. Denn sie helfen nachweislich, die Feinstaubbelastung zu mindern und damit Erkrankungen und Todesfälle zu verhindern. (...)
(...) Wer Steuern in Höhe von einer Millionen Euro und mehr hinterzieht, muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes in jedem Fall ins Gefängnis und kann sich nicht mit einer Bewährungsstrafe und Geldstrafe "freikaufen". Ich bin mit den drei aktuellen Fällen nicht im Detail vertraut, möchte aber darauf hinweisen, dass die rechtliche Prüfung im Fall Liechtenstein ergab, dass sich Ermittlungsbeamte sogar strafbar machen könnten, wenn sie Angebote zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung nicht nutzten. Im aktuellen Mannheimer Fall soll es sogar unwahrscheinlich sein, dass es sich um Daten-Diebstahl handelt, weil der Vermögensverwalter die Daten im Rahmen seiner Tätigkeit erhalten hat. (...)