Antwort 19.05.2010 von Petra Merkel SPD
(...) Entsprechend ist in der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen ausdrücklich bestimmt, dass kein Rechtsanspruch auf Annahme einer Petition als öffentliche Petition besteht. Eine Bewertung einer jeder Petition ist mit der Entscheidung, die Eingabe nicht als öffentliche Petition in das Internet einzustellen, nicht verbunden. Es entspricht dem Selbstverständnis des Ausschusses, alle an ihn gerichteten Eingaben gleichermaßen sorgfältig und gründlich zu prüfen. (...)
