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(...) die derzeitige Handhabung der Bürgerbegehren und -entscheide in der nordrhein-westfälischen Kommunalverfassung hat sich bewährt. Sie werden dort angewandt, wo es sinnvoll ist und wirklich eine Mehrheit der Bürger dahinter steht. (...)

(...) Daher ging der Vorschlag der SPD auch dahin, diese verfassungsrechtlichen Grenzen im Straftatbestand abzubilden. Das kann dergestalt geschehen, dass z.B. eine Bestechung dann gegeben ist, wenn der Abgeordnete sich bereit zeigt, bei der Wahrnehmung seines Mandats Aufträge oder Weisungen deshalb zu erfüllen, weil ihm dafür ein Vorteil versprochen oder gewährt wird. (...)

(...) Da die gesetzlichen Grundlagen hierfür existieren, habe ich als Parlamentarier keinen weiteren Einfluss darauf. Die Fragen nach dem „Ob“ und „Wie“ einer Strafverfolgung hängen vom Einzelfall sowie den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden ab. (...)

Sehr geehrter Herr Rohn,