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(...) ein generelles Recht auf Kontrolle jedweden hoheitlichen Handelns, wie Sie es zu verstehen scheinen, gibt es nicht. Die effektivste Kontrollmöglichkeit des Bürgers ist der Rechtsweg (Widerspruch, Klage), der jedoch grundsätzlich nur beschritten werden kann, sofern der Bürger unmittelbar in seinen subjektiven Rechten beeinträchtigt wurde bzw. wird. (...)

(...) wie stellen Sie sich das konkret vor? Dass jedes Mitglied der Bundesversammlung den Namen seines bevorzugten Kandidaten auf einen Zettel schreibt, und anschließend die Person mit den meisten Stimmen zum Bundespräsidenten ernannt wird? Das funktioniert nicht. (...)

(...) unter Abwägung aller Argumente bin ich der Auffassung, dass wir an der geltenden Regel in unserer Verfassung festhalten sollten. Der Bestimmung in unserem Grundgesetz, wonach der Bundespräsident von der Bundesversammlung gewählt werden soll, liegt eine bewusste Entscheidung des Verfassungsgebers vor dem Hintergrund der negativen Erfahrungen mit der Direktwahl in der Weimarer Republik zugrunde. Die Wahl durch die Bundesversammlung hat sich bewährt und mit dazu beigetragen, dass die Amtsinhaber regelmäßig ein hohes Vertrauen der Bevölkerung genießen. (...)


(...) Am 30. Juni 2010 könnten Sie also zum Bundespräsidenten gewählt werden, wenn ein Mitglied dieser Versammlung Sie bis dahin beim Präsidenten des Bundestages schriftlich vorschlägt. Vorschläge können auch noch für einen eventuellen zweiten oder dritten Wahlgang eingebracht werden. (...)