(...) Ich möchte nun abschließend noch einige allgemeine Anmerkungen machen, die sich nicht nur auf die konkreten Probleme an Ihrer Schule vor Ort beziehen: Es gibt in der Tat keine Vorschrift, die das Verhältnis von Schülerzahl und Raumgröße regelt. Die Schulen haben die Aufgaben, die Lerngruppen geeignet zu verteilen, selbstverständlich unter Berücksichtigung der gegebenen Raumverhältnisse. (...)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.
(...) In der Tat kann man über den Sinn und Zweck von Jugendarrest im Kontext von Schwänzen trefflich streiten - weiter unten mehr dazu. (...) Kommt der Jugendliche dieser Anordnung schuldhaft nicht nach und zahlt er auch die Geldbuße nicht, so kann der Jugendrichter nach mündlicher Anhörung des Jugendlichen Jugendarrest von bis zu einer Woche Dauer verhängen, um den Jugendlichen zur Zahlung der Geldbuße oder zur Befolgung der Auflage zu veranlassen. Die Vollstreckung des Jugendarrestes lässt die Pflicht zur Zahlung der Geldbuße oder zur Befolgung der Auflagen grundsätzlich unberührt. (...) die Verhängung von Jugendarrest trifft der Jugendrichter im Rahmen seiner richterlichen Unabhängigkeit." (...)
(...) 4. Sie haben in Ihrem Schreiben den Vorschlaggemacht, dass Schüler/innen zusätzlich zu den Klausuren eine freiwillige Präsentationsleistung anzumelden (auch wenn dafür dann keine Klausur wegfällt). Diese Möglichkeit besteht selbstverständlich und wir auch von zahlreichen Gymnasien und Stadtteilschulen genau so umgesetzt. (...)
(...) Die Situation an den schleswig-holsteinischen Schulen stellt uns derzeit vor viele Herausforderungen, so dass wir uns zunächst mit den Problemen beschäftigen möchten, die aktuell unsere volle Tatkraft benötigen. (...)