Antwort 02.05.2026 von Jan Lehmann SPD
Kein Regelungsbedarf in Berlin die Zuständigkeit für den europäischen Haftbefehl zu ändern.
Kein Regelungsbedarf in Berlin die Zuständigkeit für den europäischen Haftbefehl zu ändern.
Unterbunden werden soll vielmehr der profitorientierte Handel Dritter mit Erinnerungsstücken von NS‑Opfern, der deren Leid instrumentalisiert.
Das Gesetz würde, falls es in dieser Form kommt, nur solche Gegenstände betreffen, die unmittelbar mit der NS‑Verfolgung verbunden sind und auf kommerziellem Wege vermarktet werden sollen.

Eingriffe in Eigentumsrechte sollen auf das zwingend erforderliche Maß begrenzt werden. Betroffen sind nur Gegenstände mit unmittelbarem Bezug zu NS-Verfolgung.
Eine Reaktivierung des Bahnhofs Hasperde halte ich derzeit nicht für realistisch.