(...) Was die Berufspflichten des Anwaltes angeht, ergibt sich aus der von Ihnen beigelegten Entscheidung des OLG Hamm, dass die Anwesenheit eines Anwalts bei einer medizinischen oder psychologischen Begutachtung in Familiensachen grundsätzlich nicht erforderlich ist. Zunehmend wird sie aber von den Gerichten immerhin ermöglicht, wobei sich der Anwalt oder eine andere Begleitperson jedoch nicht in die Begutachtung einschalten darf. (...)
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(...) Es erscheint durchaus nachvollziehbar, dass in bestimmten Situationen keine Begleitperson anwesend sein sollte. Gerade bei psychologischen Gutachten in Sorgerechtsfällen könnte eine solche Person, ob Anwalt oder Elternteil, durch ihre bloße Anwesenheit Einfluss auf die zu begutachtende Person, insbesondere Kinder, haben. (...)
(...) Jenseits dieser spezifischen Fragestellung sehen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion jedoch gesetzlichen Regelungsbedarf im Hinblick auf die Qualität von Sachverständigengutachten. Denn insbesondere im familiengerichtlichen Bereich entspricht die Qualität von Gutachten nicht flächendeckend den Anforderungen, die angesichts der Bedeutung der zu entscheidenden Sachverhalte an solche Gutachten zu stellen sind. (...)
Sehr geehrter Herr Pahlenkemper,
ich danke Ihnen für den Hinweis. Mir ist die Problematik ansatzweise bewußt. Durch Ihre Mail habe ich mich weiter dahingehend sensibilisiert.
(...) Zu der von Ihnen angesprochenen Frage haben wir uns klar und im Sinne Ihres Vorschlages positioniert: "Mit der Aussetzung der Wehrpflicht wurde die Weitergabe der Meldedaten Minderjähriger an die Bundeswehrverwaltung gesetzlich festgeschrieben. Wir halten diesen Eingriff in die informationellen Freiheitsrechte junger Menschen gegenüber seinem Zweck – der Nachwuchswerbung und Informationsarbeit der Bundeswehr – für unverhältnismäßig und lehnen ihn ab." (...)