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Sehr geehrter Herr Grund,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag votiert.
(...) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist staatsfern organisiert. Ein Vergleich mit dem Staatsfernsehen der DDR entbehrt jedweder Grundlage. (...)
(...) Dazu ist zu sagen, dass der Bahnhof in Stuttgart ein riesiges Bauvorhaben ist, das von der Bahn gemeinsam mit dem Bund und dem Land Baden-Württemberg in Angriff genommen wird. Wenn es um die Burgundhalle geht beziehungsweise ging, ist dies ganz allein eine kommunale Angelegenheit. Haben Sie deshalb Verständnis, dass ich mich hier nicht einmische, weil das Grundgesetz ausdrücklich die Zuständigkeiten geregelt hat. (...)
(...) Rundfunkbeiträge sind keine Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger, sondern ein Beitrag zur Aufrechterhaltung des bestehenden und bewährten Rundfunksystems. Eine unabhängige, staatsferne und umfassende Berichterstattung trägt zum Schutz der Demokratie bei und ist daher im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. (...)