Antwort 07.03.2023 von Ines Springer CDU
Deine Frage kann ich dir leider nicht beantworten, da es sich um ein Bundesthema handelt.
Deine Frage kann ich dir leider nicht beantworten, da es sich um ein Bundesthema handelt.
Das Gebäudeenergiegesetz ist erheblich besser als sein Ruf. Vorhandene Heizungen kann man bis 2045 reparieren lassen, natürlich kennt das Gesetz umfassende Härtefälle:

In der Tat wurden die sogenannten Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger (u.a. für Heizöl) bereits im letzten Jahr beschlossen.