Frage von Susanne K. • 04.05.2023

Antwort von Nese Erikli BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 10.05.2023
Die Betreiber einer Windkraftanlage sind bei Abholzung verpflichtet, als Ausgleich an anderer Stelle wieder aufzuforsten.
Die Betreiber einer Windkraftanlage sind bei Abholzung verpflichtet, als Ausgleich an anderer Stelle wieder aufzuforsten.
Da die Fulda-Main-Leitung ein Pilotprojekt für die Teilerdverkabelung ist, müsste bei Unterschreitung der Abstände eine Erdverkabelung geprüft werden.
Und auch in Gewerbegebieten oder an Autobahnraststätten müssen gewisse Sicherheitsabstände eingehalten werden, die die Errichtung von Windenergieanlagen in der Praxis oft verhindern. Diese Abstandregelungen gilt es kontinuierlich zu prüfen.
An Bundesstraßen sollen mehr Windkraftanlagen errichtet werden können. Straßenbau und Klimaschutz sollen zusammen gedacht werden