Antwort 18.06.2012 von Gisela Piltz FDP
(...) Es in unserem Rechtsstaat selbstverständlich, dass Entscheidungen der Verwaltung nicht aufgrund vagen Verdachts erfolgen. Der Verfassungsschutzbericht ist kein Verwaltungsakt, sondern eine Unterrichtung ohne rechtsverbindlichen Charakter. Die Erkenntnisse, die der Verfassungsschutz in seinem Bericht darlegt, sind keine Beweise, sondern bestenfalls Anhaltspunkte. (...)
