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Gisela Piltz
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Frage von Nico R. •

Frage an Gisela Piltz von Nico R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Piltz,

ich habe gerade gelesen, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung den Geheimdienst, der sich "Verfassungsschutz" nennt (was für ein Euphemismus!) nun die alleinige Kompetenz darüber überlassen will, welche Vereine man unterstützen kann und welche nicht.
http://taz.de/Plaene-fuer-den-Verfassungsschutz/!93766/

Ich frage mich, wie man nach der stümperhaften Arbeit des Bundesgeheimdienstes diesem eine solche Kompetenz zuschreiben kann. Wäre es nicht sinnvoll, so etwas von unabhängigen Gerichten festlegen zu lassen, anstatt von einem Geheimdienst, der "auf dem rechten Auge blind, auf dem linken Auge blöd" ( O-Ton-Trittin http://www.zeit.de/2012/05/Beobachtung-Linkspartei-Contra ) ist?

Ich würde gern wissen, wie Sie, bzw. die FDP zu dem Thema steht.

Mit freundlichen Grüßen,
Nico Rudolph

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Rudolph,

sicherlich haben Sie bereits der Presse entnommen, dass die FDP-Bundestagsfraktion der vom Bundesfinanzministerium vorgeschlagenen Gesetzesänderung kritisch gegenübersteht.

Wenngleich die FDP-Bundestagsfraktion Ihre pauschale Kritik an der Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht teilt, ist auch die liberale Fraktion im Bundestag der Ansicht, dass die Änderung weder erforderlich noch verhältnismäßig ist.

Es in unserem Rechtsstaat selbstverständlich, dass Entscheidungen der Verwaltung nicht aufgrund vagen Verdachts erfolgen. Der Verfassungsschutzbericht ist kein Verwaltungsakt, sondern eine Unterrichtung ohne rechtsverbindlichen Charakter. Die Erkenntnisse, die der Verfassungsschutz in seinem Bericht darlegt, sind keine Beweise, sondern bestenfalls Anhaltspunkte. Das muss zweifellos auch im Steuerrecht gelten. Im Übrigen liegen mir keine Anhaltspunkte vor, dass sich die bisherige Rechtslage nicht bewährt habe.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz