Antwort 13.02.2026 von Dominik Leyh CDU
- Haftungsfrage juristisch strittig
- daher zur Zeit keine valide Antwort möglich
- Haftungsfrage juristisch strittig
- daher zur Zeit keine valide Antwort möglich
Eine „Beweislastumkehr“ dahingehend, dass Bürgerinnen und Bürger pauschal ihre Unschuld beweisen müssten, ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar.
Ich bin ein Verfechter eines abgestuftes Modells – der Staat haftet für nachweisbare Fehler in der Infrastruktur (Staatshaftung), Bürger für grobe Fahrlässigkeit