(...) Stattdessen würde dann von denen, die heute Abgeordneten unterstellen, sich von sachfremden Kriterien leiten zu lassen, unterstellt, dass sie Kontakte mit Interessenvertretern nicht angegeben haben. (...) Lobbyisten sind Interessenvertreter. (...) Kontakte zu Interessenvertretern können Aspekte in die Diskussion einbringen, die zuvor nicht gesehen wurden. (...) Bei öffentlichen Anhörungen zu Anträgen oder Gesetzentwürfen, die die Geschäftsordnung des Bundestages ausdrücklich regelt, werden häufig auch Interessenvertreter als Gehörspersonen benannt. (...) Die Anlage 2 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages trifft bereits eine Reihe von Regelungen zu Interessenvertretern, unter anderem wird bereits ein Lobbyistenregister geführt. (...) Einflussnahme kann auch nicht nur über bezahlte, sondern auch über ehrenamtliche Interessenvertreter erfolgen. (...)
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Sehr geehrter Herr Busch,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.
(...) genau wie Sie schreiben, habe ich im Deutschen Bundestag gegen den gegenungsschirm ESM gestimmt. Die Gründe für meine Nein-Stimme habe ich hier bei Abgeordnetenwatch bereits ausführlich dargelegt. (...)
(...) auf diesem und anderen Wegen erreichten mich Hunderte Fragen zum Abstimmungsprozedere über das so genannte Meldegesetz am 28.06.2012 im Plenum des Bundestages. Da ich diese beim besten Willen nicht einzeln und individuell beantworten kann, habe ich das Verfahren in einer "Aktuelle Notiz" auf meiner Web-Seite erläutert. (...)
(...) Dazu gehört allerdings auch, dass die Beschlussunfähigkeit - wenn die Beschlussfähigkeit denn angezweifelt wird - eigens festgestellt werden muss (§ 45 Absatz 2 GOBT). Nur, weil in absoluten Zahlen weniger als die Hälfte der Mitglieder des Deutschen Bundestages im Plenum sind, wird der Bundestag also nicht automatisch beschlussunfähig. Es bleibt also dabei, dass die entsprechenden Vorschriften der Geschäftsordnung nach wie vor in Kraft sind. (...)
(...) Der Gesetzentwurf sah im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft ursprünglich eine Einwilligungslösung für die Bereiche Werbung und Adreßhandel vor. Da es keinen zwingenden Grund für eine Abkehr vom geltenden (Landes)recht, nämlich der Widerspruchslösung, gab, wurde der Regierungsentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren geändert. (...)