(...) Klar ist aber auch: Es muss für jeden deutlich sein, ob ein Abgeordneter auch wirtschaftlich frei und dem Auftrag seiner Wählerinnen und Wähler verpflichtet ist. Das 2007 eingeführte Stufensystem für die Offenlegung von Nebentätigkeiten wird den berechtigten Anforderungen an Transparenz grundsätzlich gerecht. In drei Stufen von 1.000, 3.500 und 7.000 Euro müssen Abgeordnete des Deutschen Bundestags dem Parlamentspräsidenten ihre (monatlichen) Einkünfte pauschaliert und nach Herkunft anzeigen. (...)
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(...) Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Eckpfeiler unserer Rechtsordnung. Aus diesem Grund tut sich der deutsche Staat sehr schwer hier eine Abschwächung oder gar Ausnahmen vorzunehmen. (...)
(...) Dieser Rahmen wird im Team von Claudia Roth strikt eingehalten. Sowohl die Einstellungskriterien als auch die Bezahlung von Beschäftigten werden vom zuständigen Referat der Bundestagsverwaltung geprüft, beaufsichtigt und betreut. Was jede und jeder Beschäftigte verdient, dürfen nur die Beschäftigten höchstpersönlich preisgeben. (...)
(...) Ich habe in der Sendung "Report Mainz" nicht darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft die Verantwortung für eine nicht erfolgte Anklage trage. Ich habe im Kontext des Falles Mollath stets die Einschätzung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zu den damaligen Anzeigen vorgetragen; in die Sachbehand-lung der Strafanzeige war das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht involviert. (...)