Völlig klar ist: Ein Elternteil, das Gewalt gegen sein Kind ausübt, kann für dieses Kind nicht die Verantwortung bekommen. Auch Partnerschaftsgewalt muss in Sorge- und Umgangsverfahren berücksichtigt werden. Im Umgang mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft dulden wir keinerlei frauenverachtende oder demokratiefeindliche Äußerungen. Solche Leute stoßen bei uns niemals auf offene Ohren.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 23.04.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort 25.03.2024 von Marco Buschmann FDP
Das deutsche Familienrecht trägt an zahlreichen Stellen der Realität des Familienlebens nicht mehr Rechnung.
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Antwort 27.11.2023 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Mittelpunkt jeder Unterhaltsrechtsreform muss das Kindeswohl stehen.
Antwort 25.10.2023 von Johannes Fechner SPD
In der Tat planen wir eine grundlegende Reform des Unterhaltsrechtes.
Antwort 08.09.2023 von Thorsten Frei CDU
Ganz grundsätzlich gilt für mich aber, dass ich der Überzeugung bin, dass es für Kinder in aller Regel am besten ist, wenn beide Elternteile gemeinsam Verantwortung für Erziehung und Entwicklung übernehmen.