Frage von Manfred H. • 21.05.2008

Antwort ausstehend von Katja Kipping Die Linke
(...) Die Pflegeangebote werden von anerkannten Verbänden und Vereinen, wie zum Beispiel der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, bereitgestellt. Die Abrechnung mit der Pflegekasse erfolgt im Rahmen der Kostenerstattung, eine Auszahlung an die gepflegte Person oder deren Angehörige ist nicht möglich. (...)
(...) Grundsätzlich werden durch die gesetzliche Krankenversicherung, so sie zuständig ist, medizinisch erforderliche und sinnvolle Rehabilitationsmaßnahmen selbstverständlich erstattet. Seit der letzten Gesundheitsreform im Übrigen sogar als sogenannte Pflichtleistungen der Krankenkassen, was mir ein persönliches Anliegen war. (...)
Sehr geehrter Herr Buhlmann,
Sehr geehrter Herr Voth,