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(...) Allerdings vertrete ich in einigen Punkten schon eine etwas andere Meinung. Ich würde mich persönlich nicht für eine gesetzliche Beschränkung der Wählbarkeit wie im Art. 137 (1) des GG vorgesehen einsetzen, weil ich sie nicht für notwendig und auch nicht für gerechtfertigt erachte. (...)

(...) Etwas problematisch sehe ich aber auch den Interessenkonflikt, der für Beamte existiert. Was ich für nötig halte ist, dass Mandatsträger, die Beamte sind, bei Entscheidungen und Gesetzen, die das Verhältnis vom Staat zu unseren Beamten betreffen, nicht mitberaten dürften. Das Stimmrecht sollten diese aber behalten. (...)

(...) 137 Abs. 1 GG Gebrauch gemacht werden sollte und die Wählbarkeit von Beamten ausgeschlossen werden sollte. Ich sehe hier auch keine Gefahr der Gewaltenteilung, wenn Beamte in ein politisches Amts gewählt werden, so lange in diesem Fall ihre Beamtentätigkeit ruht. (...)

Sehr geehrter Herr Faig,
die Antworten des Kollegen aus München habe ich mir ansgeschaut, die von Ihnen gezogenen Schlußfolgerungen kann ich darin allerdings nicht ablesen.

(...) Ich gehe von einer Verabschiedung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes im Herbst diesen Jahres aus. Zu einigen Bereichen des Entwurfes besteht derzeit weiterhin Gesprächsbedarf innerhalb der Regierungskoalition. (...)