Antwort 13.02.2008 von Michael Kretschmer CDU
(...) Die Nachfolgeregelung sieht nun vor, dass erstens das Arbeitslosengeld I abhängig von der Einzahlungsdauer länger ausgezahlt wird. Daran anknüpfend wird durch Eingliederungsgutscheine und -zuschüsse die Reintegration in den Arbeitsmarkt gefördert. Das heißt, Betriebe, die einen älteren Arbeitslosen einstellen, bekommen einen Teil der Lohnkosten erstattet. (...)
