Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Hans-Peter R. • 06.10.2008
Antwort von Franz Thönnes SPD • 10.11.2008 (...) Es muss ferner festgehalten werden, dass die der Anhebung des Beitragssatzes zugrundeliegende Steigerung der Kosten der medizinischen Versorgung ohne den Gesundheitsfonds mit seinem einheitlichen Beitrag und der fairen Verteilung der Mittel zu einer sehr ungleichen Belastungsverteilung geführt hätte. Die großen Versorgerkassen mit ihren vielen Rentnerinnen und Rentnern hätten ihren Beitrag sicherlich um einen ganzen Prozentpunkt oder mehr anheben müssen, während die „Internetkassen“, die fast nur junge und gesunde Mitglieder versichern, mit einer weitaus niedrigeren Anhebung ausgekommen wären. (...)
Frage von Sven R. • 06.10.2008
Antwort von Maria Michalk CDU • 21.10.2008 (...) In Sachsen wird es für Arbeitnehmer und Versicherte zu Belastungen kommen. Sie weisen aber zu Recht darauf hin, dass über den neu geschaffenen Morbiditäts-Risikostrukturausgleich Länder wie Sachsen wegen ihrer spezifischen Versichertenstruktur einen enormen finanziellen Ausgleich für diese Belastungen erhalten. Der Geschäftsführer der AOK-Sachsen hat letzte Woche bestätigt, dass die AOK PLUS 2009 mehr Einnahmen hat. (...)
Frage von Rosemarie D. • 06.10.2008
Antwort ausstehend von Volker Kauder CDU Frage von Gerhard R. • 06.10.2008
Antwort von Martina Krogmann CDU • 20.10.2008 Frage von Claus G. L. • 05.10.2008
Antwort von Sascha Raabe SPD • 07.11.2008 (...) Wichtig zu wissen ist: Der Gesundheitsfonds führt nicht zu höheren Kosten im Gesundheitswesen. Ein höherer Finanzbedarf der Krankenkassen und ein im Vergleich zum aktuellen Durchschnittsbeitrag höherer einheitlicher Beitragssatz haben nichts mit der Einführung des Gesundheitsfonds zu tun. (...)
Frage von Angelika B. • 05.10.2008
Antwort von Birgitt Bender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 30.10.2008 (...) Darüber hinaus können die Krankenkassen Satzungsleistungen erbringen. Die aktuelle Gesundheitspolitik der Bundesregierung (Gesundheitsfonds, Einheitsbeitrag, Eingriff in die Selbstverwaltung durch finanzielle Zusagen an die Krankenhäuser und die Ärzteschaft) trägt zu einer Verunsicherung der Krankenkassen bei. Ob die Krankenkassen Satzungsleistungen ausweiten, ist deshalb fraglich. (...)