
(...) Sie entscheiden also immer selbst, in welchem Umfang Gesundheitsdaten gespeichert oder gelöscht werden sollen und wem Sie diese Daten zugänglich machen wollen. Alle Zugriffe werden protokolliert. (...)
(...) Sie entscheiden also immer selbst, in welchem Umfang Gesundheitsdaten gespeichert oder gelöscht werden sollen und wem Sie diese Daten zugänglich machen wollen. Alle Zugriffe werden protokolliert. (...)
(...) Einen Zugriff auf die gespeicherten Daten der Karte hat nur derjenige, dem der Versicherte die Erlaubnis dazu erteilt hat und über eine Zugriffsberechtigung in Form eines elektronischen Heilberufsausweises verfügt -- also Ärzte, Zahnärzte und Apotheker. Die Krankenkassen haben dagegen keinen Zugriff auf die Karte. (...)
(...) Auch Ihren Eindruck, daß die Pharmahersteller in Deutschland absahnen und im Ausland in der Konkurrenz mit anderen niedrigere Preise für dieselben Prodfukte nehmen, kann ich nur bestätigen. Diesen Eindruck habe ich auch, wenn ich solche unerklärlichen Preisdifferenzen im Ausland feststelle und mich darüber ärgere. (...)
Sehr geehrter Herr Mayerhofer,
(...) Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht die Datensicherheit bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte an erster Stelle. Von daher ist sicherzustellen, dass die Verfahren, die derzeit im Rahmen von Modellvorhaben getestet werden, sicher und datenschutzrechtlich den hohen Erwartungen und Anforderungen des Bürgers entsprechen. (...)
(...) Dieses führt aber nicht zu einer Schlechterstellung von hauptberuflich Selbständigen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Anstelle des erhöhten Beitragssatzes wird mit Einführung des Gesundheitsfonds ab dem 01. Januar 2009 für hauptberuflich Selbständige ein ermäßigter Beitragssatz (§ 243 i. (...)