(...) Wenn ein Elternteil im Alter weder mit der eigenen noch mit der Rente des Ehepartners und auch nicht durch eigenes Vermögen in der Lage ist, die Kosten für ein Pflegeheim aufzubringen, das Kind oder die Kinder jedoch gut genug verdienen, um einen Beitrag leisten zu können – dann sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass sie das auch tun. (...) Wir Bündnisgrüne halten die Beteiligung der Ehegatten oder der Kinder an den Gesamtkosten der Pflege deshalb grundsätzlich für vertretbar, da es sich bei den Kosten die für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen sind um einen Bereich handelt, der der individuellen und privaten Lebensgestaltung zuzuordnen ist. (...)
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(...) Zur Finanzierung kann auch ein Steuerzuschuss beitragen. Steuerpolitik ist Gerechtigkeitspolitik, bei der große Vermögen und hohe Einkommen zum Allgemeinwohl beitragen. (...)
(...) Es war uns als SPD ein großes Anliegen, die Einkommensgrenzen bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich auszuweiten, um hier eine spürbare Entlastung herbeizuführen. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir im Koalitionsvertrag verankern konnten, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. (...)
(...) Pflege darf nicht arm machen – weder die zu pflegenden Menschen noch ihre Familienangehörigen. Aus dieser Sicht heraus unterstützen wir jeden Schritt, der die gegenwärtige Regelung in der „Hilfe zur Pflege“ zumindest verbessert. (...)
(...) Es war uns als SPD ein großes Anliegen die Einkommensgrenzen bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich auszuweiten, um hier eine spürbare Entlastung herbeizuführen. Wir sind deshalb sehr froh, dass wir im Koalitionsvertrag verankern konnten, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden soll. (...)
(...) Es war uns als SPD deshalb ein großes Anliegen, die Einkommensgrenzen bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich auszuweiten, um hier eine spürbare Entlastung herbeizuführen. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir im Koalitionsvertrag verankern konnten, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. Federführend hierfür ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. (...)