
(...) für Menschen mit Behinderung, die weniger als 3 Sunden am Tag arbeiten können, also voll erwerbsgemindert sind und eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, gelten die Gesetze nach § 30(1) SGB XII. Dort steht, das Menschen die das 65. (...)
(...) für Menschen mit Behinderung, die weniger als 3 Sunden am Tag arbeiten können, also voll erwerbsgemindert sind und eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, gelten die Gesetze nach § 30(1) SGB XII. Dort steht, das Menschen die das 65. (...)
(...) der Staat kommt für die Grundversorgung seiner Bürgerinnen und Bürger auf, soweit sie dazu nicht selbst in der Lage sind. Da es sich bei dem Kindergeld ebenfalls um eine steuerfinanzierte Sozialleistung des Staates handelt wird es mit dem so genannten „Hartz IV“ verrechnet. Die Grundversorgung durch den Staat ist somit gewährleistet – aber eben auch nicht mehr. (...)
Sehr geehrter Herr Eimuth,
(...) Der Vorschlag, das Rentensystem der Schweiz zu übernehmen, verkennt außerdem, dass dort nur alle zwei Jahre eine Rentenanpassung vorgenommen wird, die zudem nur dem Durchschnitt aus Inflationsrate und Nettolohnentwicklung entspricht. Dadurch erklärt es sich auch, dass die Rentner in der Schweiz weit weniger an der Wohlstandsentwicklung ihres Landes teilhaben als in der Vergangenheit die Rentner in Deutschland. (...)
(...) Sie fragen, was ich vom Schweizer Modell halte? Es gibt Teile des Schweizer Modells, die ich gerne auch in Deutschland hätte, beispielsweise die grundsätzliche Pflicht aus allen Erwerbseinkommen - unabhängig ob in Abhängigkeit beschäftigt oder als Selbständiger - auch Altersrücklagen zu bilden. Wenn ich Ihnen nun wirklich differenziert aufzeige, welche Schwierigkeiten dies in einem Land machen würde, dessen Sozialversicherungssysteme nie wirklich aus dem Schatten Bismarcks herausgetreten sind, nimmt allein dies sicherlich einen Umfang von zwei Seiten ein. (...)