Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Dr. med. Joachim K. • 26.05.2007
Antwort von Sebastian Edathy SPD • 14.06.2007 (...) Ich kann gut nachvollziehen, dass durch Ihre Arbeit als Arzt in einem Hospiz ganz besonders mit den Gefahren des Tabaks vertraut sind und sich daher auch in besonderem Maße gegen Tabakkonsum engagieren. (...) Diese Selbstschädigung aber zu verbieten, grenzte an Absurdität. (...)
Frage von Rüdiger P. • 26.05.2007
Antwort von Gerd Andres SPD • 29.05.2007 Standardantwort::
Sehr geehrter Herr Pfeilsticker,
Frage von Michael S. • 26.05.2007
Antwort von Brigitte Zypries SPD • 19.06.2007 (...) natürlich finde auch ich es ärgerlich, dass die Reform des Unterhaltsrechts kurz vor ihrem Abschluss verschoben werden musste und nun nicht zum 1. (...) Ich bin überzeugt, dass sich nun niemand den Konsequenzen der Entscheidung aus Karlsruhe entziehen kann, auch wenn in Teilen der Union eine Ehebild gepflegt wird, das Sie und ich für überholt halten. (...)
Frage von Michael S. • 26.05.2007
Antwort von Ulrike Merten SPD • 04.06.2007 (...) Auch ich befürchte eine weitere Verzögerung der notwendigen Reform. Die wichtigste Änderung wird darin bestehen, alle Kinder bei einer etwaigen Trennung / Scheidung der Eltern im Unterhaltsrecht vorrangig zu behandeln. Das nun ein eher „Stellvertreterproblem“ hier aufhaltend wirkt, ist schwer nachzuvollziehen, zumal die von der Union angeführten Begründungen für die Ehefrau empirisch oft nicht haltbar sind und sobald mehrere Kinder im Spiel sind, der geforderten Vorrang von Ehefrauen/-männern mangels Masse in den meisten Fällen akademisch sein dürfte. (...)
Frage von Michael S. • 26.05.2007
Antwort ausstehend von Norbert Röttgen CDU Frage von Michael S. • 26.05.2007
Antwort von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU • 13.06.2007 (...) In der Tat ist es eine absurde Vorstellung, Kinder hätten je nach Status der elterlichen Beziehung unterschiedliche Bedürfnisse oder unterschiedlichen Rang. Demgemäß stehen sie ohne Rücksicht auf diesen Status mit ihrem eigenen Unterhaltsanspruch gleichrangig an erster Stelle; die parallele Ausgestaltung der Erwerbsobliegenheiten der Mütter ist eine zwingende Konsequenz. Der Status als eheliches oder nicht eheliches Kind kann kein Anknüpfungspunkt für eine rechtliche Differenzierung sein. (...)