(...) Der Außendienst als solcher ist ein legitimes und brauchbares Mittel der Sachverhaltsermittlung. Er dient der Vermeidung von Leistungsmissbrauch und ist insbesondere in den Fällen, in denen nicht alle leistungsrelevanten Tatbestände bekannt werden oder berechtigte Zweifel über die Richtigkeit der Angaben entstehen, die sich nicht anderweitig ausräumen lassen, ein Mittel Fehlentscheidungen – zugunsten oder zum Nachteil des Hilfebedürftigen – zu vermeiden. (...)
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(...) Auf dem grünen Parteitag habe ich mich mit vielen Anderen für einen Antrag zur Einführung eines Grundeinkommens, wie es darin ausgeführt war, eingesetzt. Leider waren wir nicht ganz erfolgreich. (...)
(...) Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die Job-Center die Möglichkeit haben müssen, Angaben von Leistungsempfängern auch durch Hausbesuche zu überprüfen, allerdings nur in den Fällen, in denen begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen. Falls es solche Anhaltspunkte gibt, liegt es im Interesse der Gemeinschaft der Steuerzahler, die das Arbeitslosengeld II finanziert, dass ein Missbrauch dieser Leistung aufgedeckt und beendet wird. (...)
(...) Aber finanzielle Not macht auch erfinderisch. Hausbesuche sollen nur von geschultem Personal und nur dann gemacht werden, wenn ein Verdacht auf Missbrauch beim Leistungsbezug besteht. Die Mitwirkung ist dann im eigenen Interesse. (...)
(...) Zur Datenerhebung bei zulässigen Hausbesuchen gelten die entsprechenden Bestimmungen der SGB. Diese sehen unter anderem vor, dass der Betroffene vor der Datenerhebung über die Zweckbestimmung zu unterrichten ist und dass er über die Freiwilligkeit seiner Angaben aufgeklärt wird. (...)
(...) Entscheidend ist, ob eine Arbeitslosenstatistik geeignet ist, die Bewegungen auf dem Arbeitsmarkt hinreichend abzubilden, dies ist bei der von der Bundesagentur für Arbeit verwendeten Statistik der Fall, da sie Trends auf dem Arbeitsmarkt ausreichend genau abbildet. Auch am Maßstab der Regeln der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) kann die Statistik der Bundesarbeitsagentur als genau betrachtet werden, da die ILO – anders als die Arbeitsagenturen - beispielsweise nur mit Stichproben arbeitet und Personen bereits als nicht arbeitslos erfasst, wenn sie lediglich eine Stunde in der Woche arbeiten. (...)