(...) Die bisherige Berichterstattung habe ich, wie Sie sicherlich auch, mit großer Verwunderung und Befremden zur Kenntnis genommen. Ich kann die Haltung unserer Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB nur unterstützen, dass wir uns nicht mehr im Kalten Krieg befinden und das Ausspionieren von Freunden und Partnern absolut inakzeptabel ist. Ich bin der Bundesregierung sehr dankbar, dass sie diese klare Einschätzung teilt und sie auch bereits der US-Regierung in diversen Gesprächen übermittelt hat. (...)
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(...) Der Bundesregierung war bekannt, dass auch die NSA auf elektronische Daten zugreift. Nicht bekannt war bis zu der aktuellen Berichterstattung hingegen der in den Medien berichtete Umfang. (...)
(...) sowohl die Bundesregierung als auch die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben die Berichte zu Ausmaß und Art der Überwachung durch amerikanische Behörden verwundert und befremdet. Dies hat auch die Bundeskanzlerin gegenüber dem Weißen Haus zum Ausdruck gebracht. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen darin zwei Aspekte an: die Ausspäh-Affäre durch die Geheimdienste von USA und Großbritannien und das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft. (...)
(...) Nach 1945 haben zunächst die Besatzungsmächte auf Grund des Besatzungsrechts und nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland die Drei Westmächte auf Grund des - gegenüber dem nationalen Recht der Bundesrepublik Deutschland vorrangigen - Besatzungsstatuts den Brief-, Post- und Fernmeldeverkehr überwacht. (...) I S. 709) in der Weise geändert, dass unter bestimmten Voraussetzungen Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses auch ohne Bekanntgabe an den Betroffenen und unter Ausschluss des Rechtswegs vorgenommen werden dürfen. (...) Oktober 1968, mit Frankreich vom Herbst 1969 sowie entsprechend mit den USA je bezüglich Artikel 10 des Grundgesetzes gelten fort, wonach Behörden jener Staaten je den Bundesnachrichtendienst oder das Bundesamt für Verfassungsschutz um Überwachungen des Brief-, Post- oder Fernmeldeverkehrs in der Deutschland ersuchen dürfen und diese dann entsprechende Anträge im eigenen Namen zu stellen haben. (...)
(...) Ihre Situation klingt wirklich dringend. In solchen Fällen ist es immer besser, in einem persönlichen Gespräch gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, damit die Probleme bei der Einbürgerung ihrer Frau und Kinder gelöst werden können. (...)