
(...) Das Sprichwort "zwei Juristen, drei Meinungen" kommt nicht von ungefähr. Deshalb ist nicht jedes Urteil, das in einer höheren Instanz aufgehoben wird, oder das von der Allgemeinheit als ungerecht empfunden wird, ein "Fehlurteil". (...)
(...) Das Sprichwort "zwei Juristen, drei Meinungen" kommt nicht von ungefähr. Deshalb ist nicht jedes Urteil, das in einer höheren Instanz aufgehoben wird, oder das von der Allgemeinheit als ungerecht empfunden wird, ein "Fehlurteil". (...)
(...) Uns ist wichtig, dass es eine intensive Prüfung aller neuen und alten Bedenken am Wahlstift-System gibt. Bei diesem für das Wählervertrauen sensiblen Thema darf keine Frage offen bleiben. (...)
(...) die GAL-Fraktion steht dem Einsatz des elektronischen Wahlstifts äußerst kritisch gegenüber und fordert deshalb eine Auszählung der gesamten Stimmen. Es muss sichergestellt sein, dass das endgültige Ergebnis der Bürgerschaftswahlen/Bezirksversammlungswahlen sich aus den ausgezählten Stimmen ergibt und nicht durch die elektronisch erfassten. (...)
(...) Der sog. Wahlstift ist nach pflichtgemäßem Ermessen von dem Wahlleiter der Freien und Hansestadt Hamburg unter Maßgaben des Wahlrechtes und der Vorgaben der Hamburger Verfassung sowie des Grundgesetzes geprüft worden. (...)
(...) Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Neugestaltung des Waffenrechts nicht unterstützt. Eine Verschärfung des Waffenrechts zu Lasten der Rechtstreuen, zu Lasten der Sportschützen, Jäger und Waffensammler lehnen wir ab. Denn ausweislich aller seriösen Statistiken und (auch polizeilichen) Erfahrungen kann gesagt werden, dass vom legalen Waffenbesitz insgesamt keine Gefährdung der inneren Sicherheit ausgeht. (...)