
Sehr geehrter Herr Denz,
Sehr geehrter Herr Denz,
Sehr geehrter Herr Schaarschmidt,
(...) Die Gefahren für die Demokratie durch immer mehr Überwachung und durch immer weniger Datenschutz sind übrigens gravierend. Und sie gehen in der Tat vom Staat und von der Wirtschaft aus. (...)
(...) Ich begründe dies folgendermaßen: Mit der einmaligen Verschiebung des Stichtages und der Klarstellung der strafrechtlichen Vorgaben des Stammzellgesetzes wird der im Jahr 2002 erreichte Kompromiss nicht aufgehoben, sondern fortgeschrieben und in seiner Substanz geschützt. Die Verschiebung des Stichtages hat keinerlei Auswirkungen auf das deutsche Embryonenschutzgesetz mit seinem hohen Schutzstandard. (...)
(...) Ich bin der Ansicht, dass man den Inhalt des 2002 beschlossenen Bundesgesetzes, der das Ergebnis eines Kompromisses war und eine sehr konfliktreiche öffentliche Diskussion beendet hat, nicht unberücksichtigt lassen sollte. Deswegen vertrete ich die Auffassung, dass der 2002 mit dem Stammzellengesetz (StZG) eingeführte Stichtag für die Forschung mit embryonalen Stammzellen beibehalten werden sollte. (...)
(...) Das Leben ist so vielfältig, dass der Gesetzgeber nicht alle denkbaren Fälle im Gesetz regeln kann. Deshalb müssen die Gerichte Spielraum erhalten und ich bin sicher, dass sie diesen auch zügig ausfüllen werden. (...)