(...) Gemäß § 305 Sozialgesetzbuch (SGB V) können Versicherte seit dem 1. Januar 2004 direkt im Anschluss an die Behandlung oder mindestens quartalsweise, spätestens vier Wochen nach Ablauf des Quartals, in dem die Leistungen in Anspruch genommen worden sind, eine Quittung über die zu Lasten der Krankenkasse erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten verlangen. Der Versicherte muss für eine quartalsweise schriftliche Unterrichtung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Euro zuzüglich Versandkosten erstatten. (...)
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(...) Vor allem weil strengstens darauf geachtet wurde, dass nur nicht kompostierbare Grünabfälle verbrannt wurden und dies über jeweils acht Wochen im Frühjahr und Herbst erfolgen durfte, konnte eine unnötige Belastung der Umwelt und Menschen vermieden werden. (...) Ein völliges Verbot ist auch aus meiner Sicht wünschenswert, aber so lange dadurch eine immense finanzielle Mehrbelastung der Bevölkerung durch alternative Entsorgungswege verbunden ist, auf absehbare Zeit nicht realisierbar. (...)
(...) Ich finde es in der Tat beschämend, wie schlecht die Arbeit in der Pflege manchmal bezahlt wird. Deshalb habe ich lange für den Mindestlohn gestritten - mit Erfolg! (...)

Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich leider erst jetzt beantworten kann.

Lieber Herr Heine,
(...) aufgrund des medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritts und des demografischen Wandels müssen Struktur, Organisation und Finanzierung sowohl der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung ständig weiterentwickelt werden. Wir brauchen mehr Transparenz und Wettbewerb und weniger Bürokratie im Gesundheitswesen, damit die Qualität weiter steigt und die Mittel effizienter eingesetzt werden. Zum Erfolg des deutschen Gesundheitswesens haben entscheidend die Freien Berufe beigetragen. (...)