(...) es kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass ausländische Nachrichtendienste in Deutschland Aufklärung betreiben. (...) Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang vor allem die 2011 beschlossene Cyber-Sicherheitsstrategie der Bundesregierung. (...)
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(...) der Versand einer herkömmlichen EMail bietet keinen besonderen Schutz gegen eine unbefugte Kenntnisnahme. Behörden werden daher sicherlich besonders sensible Daten nicht mittels einer einfachen EMail versenden, weder untereinander noch in der Kommunikation mit dem Bürger. (...)
(...) Dabei könnte eine Veröffentlichung durch das BSI grundsätzlich anonym erfolgen. Auch sollte die Bundesregierung darauf hinwirken, die internationale Rechtshilfe im Bereich der Internetkriminalität so fortzuentwickeln, dass sie den Besonderheiten der Netzkriminalität gerecht wird. Zentrale Infrastrukturen wie etwa das Strom- und Bankennetz müssen künftig besser vor gefährlichen Computerangriffen geschützt werden. (...)

(...) sensible, das heißt personenbezogene Daten, werden in vielen Bereichen gesammelt und verarbeitet. (...) Selbstverständlich sind Nachrichtendienste auch grundsätzlich an Informationen interessiert, die bei den von Ihnen genannten Institutionen gesammelt und vorgehalten werden. (...)