
(...) die vor dem Grundgesetz erlassenen Landesverfassungen kannten ein Verbot der Todesstrafe sämtlich nicht. (...) 102 GG ungültig.
(...) die vor dem Grundgesetz erlassenen Landesverfassungen kannten ein Verbot der Todesstrafe sämtlich nicht. (...) 102 GG ungültig.
(...) Im Übrigen drohen einem Arbeitgeber, der vorsätzlich und beharrlich gegen geltendes Recht verstößt und seinen Beschäftigten das ihnen zustehende Entgelt verweigert, durchaus Sanktionen. Zum einen kann er gewerberechtlich als "unzuverlässig" gelten und daher seine Gewerbezulassung verlieren. (...)
Sehr geehrte Frau Schmitt,
(...) Januar 2003 aber im Wesentlichen für verfassungskonform erklärt, dem Gesetzgeber allerdings aufgegeben, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und die gesetzliche Annahmen zu überprüfen. Das Bundesministerium der Justiz prüft daher zur Zeit, ob und gegebenenfalls mit welcher gesetzlichen Neuregelung die Väter nichtehelicher Kinder stärker als bisher an der elterlichen Sorge beteiligt werden können. (...)
(...) Ich bin seit geraumer Zeit für die Aufnahme eines "Computer- und Internet-Grundrechtes" in das Grundgesetz, weil informationstechnische Systeme maßgeblich unsere Welt prägen und insbesondere das Internet des besonderen grundrechtlichen Schutzes bedarf. (...)