New Delhi, 19. November 2008
Sehr geehrter Herr Schuberth,
Ihre Zeilen vom 17. November 2008 habe ich gelesen.
New Delhi, 19. November 2008
Sehr geehrter Herr Schuberth,
Ihre Zeilen vom 17. November 2008 habe ich gelesen.
(...) Für die SPD ist es ein zentrales Ziel, Menschen mit Behinderungen, egal welcher Art, die Teilhabe am alltäglichen Leben zu ermöglichen. Gehörlosengeld ist dabei eine Möglichkeit um diese Teilhabe möglich zu machen. Die Kompetenz für die Einführung dieser finanziellen Unterstützung liegt jedoch auf Länder- und nicht Europaebene und ist aus diesem Grunde außerhalb meines Arbeitsbereiches als Mitglied im Europäischen Parlament angesiedelt. (...)
(...) Die Grünen sind der Meinung, dass die Leistungen zur Teilhabe (Blinden-, Gehörlosengeld etc.) auf Bundesebene geregelt werden sollten, damit die Hilfe an Menschen mit Behinderungen in Deutschland zukünftig gerechter ausfällt. Anbei finden Sie einen Antrag der Grünen auf die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. (...)
(...) Die Koalitionsfraktionen haben es in ihrem kürzlich verabschiedeten Dienstrechtsneuordnungsgesetz nicht geschafft, das verkrustete Beamtenrecht zu reformieren. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert dagegen seit langem mehr Flexibilität in der Altersvorsorge. (...)
(...) 1. Ihre Ausführungen bezüglich der mit der Reform des Beamtenrechts durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) umzusetzenden Vorruhestandsregelung sind unrichtig. Das DNeuG sieht vor, dass wie in der gesetzlichen Rentenversicherung die Altersgrenzen schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben werden (in den Jahren 2012 bis 2029, wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch). (...)
(...) Die Rente aus der Unfallversicherung soll nach ihrem Zweck und ihrer Bemessung den unfallbedingten Minderverdienst ersetzen. Aus diesem Verdienst haben die Betroffenen vor dem Unfall die Beiträge zu ihrer Krankenversicherung finanziert, entweder als freiwillig Versicherte bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder als Mitglied bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen. Die Entscheidung darüber treffen die Betroffenen in eigener Verantwortung. (...)