
Sehr geehrter Herr Padberg,
Sehr geehrter Herr Padberg,
(...) Das Konstruieren von besonderen Einzelfällen ist nicht sachgerecht. Es ist der Wille des Gesetzgebers, mehr Sicherheit im öffentlichen Raum zu schaffen. Diesen Willen des Gesetzgebers haben die Sicherheitsbehörden durchzusetzen. (...)
(...) Die Länderpolizei (in diesem Fall von Bayern) muss sich dieses Verbot nicht zu Eigen machen. Leider ist es nach Berichten von Konzertbesuchern während des Konzertes zu anti-homosexuellen Äußerungen gekommen. Dies macht deutlich, wie wenig man sich auf Versprechungen dieser Künstler im Vorfeld verlassen kann, solche Äußerungen zu unterlassen. (...)
(...) Sie werden auch in Zukunft Westernveranstaltungen mit stilistisch passenden Waffen durchführen können. (...) Falls es sich um öffentliche Veranstaltungen handelt, sind für Brauchtumsveranstaltungen gedachte Waffen von der Anscheinswaffenregelung ausgenommen. (...)
(...) Freilich, einen Automatismus zwischen dem lobenswerten Abschluß im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes und dem Beamtenbereich gibt es nicht. Über die Beamtenbesoldung entscheiden nicht die Tarifpartner, sondern entscheidet der Gesetzgeber (Bundestag oder Landesparlamente). Das ist ein sehr wichtiger Unterschied. Es ist aber kein Geheimnis, daß die Höhe des Tarifabschlusses eine ausgesprochen wichtige Orientierung für die weitere Diskussion in den Parlamenten ist, wenn es um die Anhebung der Beamtenbezüge geht. (...)
(...) ich habe auf die Frage geantwortet, ob ich die Initiative ergreifen würde, um die geltende Sommerzeitregelung zu ändern. Die von der Fragestellerin genannten Gründe für eine Änderung halte ich nicht für so schwerwiegend, dass ich mich für die Abschaffung der Sommerzeit einsetzen will. Dabei bleibe ich. (...)