(...) Die Genfer Flüchtlingskonvention und weitere einschlägige Konventionen, etwa die Europäische Menschenrechtskonvention, sind Teil der EU-Verträge und verpflichten alle Mitgliedstaaten auf eine völkerrechtkonforme, humanitäre Flüchtlingspolitik. Die Folge ist, dass heute Frauen und Männer, die wegen ihrer sexuellen Identität in ihrer Heimat verfolgt werden, Schutz in der EU erhalten. Das ist auch unzweifelhaft die Rechtslage in Deutschland. (...)
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(...) Betrachtet man die Vorgänge in Frankreich oder Russland bei diesem Themenfeld, dann wird schnell klar, dass hier noch vieles auf den Weg gebracht werden muss. Deutschland sollte hier in meinen Augen eine Vorreiter- und Vorbildrolle einnehmen. (...)

(...) Diskriminierung und Ausgrenzung gibt es in vielfältiger Weise, Migration, Alter und Behinderung sind nur einige Beispiele, wir können nicht überall quotieren wo es eigentlich gerechtfertigt wäre, um Benachteiligung zu überwinden, bedarf es gesamtgesellschaftlicher Prozesse. (...)
(...) Volksinitiativen, die darauf aus sind, die Rechte einer Minderheit einzuschränken, die sich nach den Kriterien eines verfassungs- und europarechtlichen Gleichheitsartikels definieren, sollen unzulässig sein. Auch Grundrechte und wesentliche Verfassungsprinzipien dürfen durch Volksentscheide nicht zur Disposition gestellt werden. Für die direkte Demokratie soll das Transparenzgebot gelten: Es muss Klarheit geben, aus welchen Finanzquellen sich Volksentscheid-Kampagnen speisen. (...)