(...) Die Bundesregierung befürwortet, dass Arzneimittel auf der Basis von Cannabis zugelassen und ärztlich verordnet werden können, wenn sich dadurch weitere Therapieoptionen, zum Beispiel zur Therapie der Spastik bei Multipler Sklerose, ergeben und diese Arzneimittel sich nach den Voraussetzungen des Arzneimittelgesetzes als wirksam erwiesen haben. (...)
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(...) Für die Zulassung von Arzneimitteln auf der Basis von Cannabis müssen die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels wissenschaftlich nachgewiesen sein. Diese Voraussetzungen sind bei natürlichen Gemischen (z.B. Cannabis-Extrakt, Cannabis-Blüten) derzeit noch nicht erfüllt: Bei Haschisch, Marihuana und anderen illegalen Hanfzubereitungen sind weder der Wirkstoffgehalt noch Art und Umfang schädlicher Beimengungen bekannt. Eine medizinische Anwendung und eine damit verbundene Umstufung dieser Zubereitungen von Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) in die Anlage III des BtMG ist nicht zu verantworten. (...)
(...) Durch diese Ausgrenzung von Arzneimitteln bestünde die große Gefahr, dass besonders chronisch Kranke, die auf ein bestimmtes Medikament eingestellt sind, dieses entweder künftig selber zahlen oder das Medikament wechseln müssten. Im Ergebnis würde die Therapievielfalt eingeschränkt und damit therapeutische Lücken geschaffen. (...)
(...) Sie haben vollkommen richtig erkannt: Das Ziel der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist es, den Nichtraucherschutz in unserem Land deutlich zu verbessern. Das bestehende Nichtraucherschutzgesetz schützt im Vergleich zu Gesetzen in anderen Bundesländern sehr wenig. Das möchten wir ändern. (...)