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(...) Das Landesgesetz zur Pflegeberufekammer wurde von der damaligen Küstenkoalition aus SPD/GRUENEN und SSW erlassen; eine solche Kammer existiert tatsächlich nur in einigen Bundesländern. Die Kammer soll „...hoheitliche Aufgaben (also staatliche) wahrnehmen, die Interessen der Pflegeberufe vertreten, in der Politik mitreden und die Arbeitsbedingungen verbessern...“. Die Erwartungen an die Pflegeberufekammer konnten nicht erfüllt werden, was letztlich an der mangelhaften Umsetzung liegt. (...)

(...) Die grüne Landtagsfraktion bedauert das
negative Votum der Pflegekräfte zum Fortbestand der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein. (...)

(...) Mit Blick auf den Aspekt der vermeintlichen Zwangsmitgliedschaft und der Zwangsbeiträge für eine Pflegeberufekammer, möchte ich auf eins ganz deutlich hinweisen: Das, was leider immer wieder als „Zwangsmitgliedschaft“ bezeichnet wird, ist allenfalls eine Pflichtmitgliedschaft. (...) Das Land Schleswig-Holstein hat zwar Haushaltsmittel für notwendige Vorarbeiten bei der Einrichtung einer Pflegeberufekammer bereitgestellt. (...) Das Ergebnis schlagen Sie in der Beitragstabelle nach und erhalten damit den zu zahlenden Kammerbeitrag. (...)

