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(...) es gehört zur Meinungsfreiheit dazu, dass alle stets auch abweichende Meinungen akzeptieren müssen. Deshalb ist mit einem generellem Einschreiten gegen Symbole, durch die eine bestimmte Meinung zum Ausdruck gebracht werden soll, sicher nicht zu rechnen. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass die Verantwortung für das Vorgehen der Polizei bei den Ländern liegt. (...)

(...) Rechtsextremismus, Rassenhass und Diskriminierung sind im Internet weit verbreitet und schwer zu bekämpfen. Es gibt bereits seit 1998 das Projekt jugendschutz.net, das sich der deutschen Problematik dieser Themen und der internationalen Zusammenarbeit widmet. (...)

(...) Gleichwohl ist die Zerrüttung einer Ehe nicht selten ein ethisches Problem, insbesondere wenn Kinder betroffen sind. Deshalb ist der Wegfall des Schuldprinzips nicht als Freibrief aufzufassen, denn die Frage der ´Schuld´ entscheidet zwar nicht mehr, ob eine Ehe geschieden wird, aber sie kann sich zum Teil schwerwiegend auf die finanziellen Folgen auswirken, wenn es sich um keine einvernehmlich zu scheidende Ehe handelt. (...)

(...) Allerdings üben derartige Messer auf die kritischen Szenen, um deren Entwaffnung es geht, lange nicht einen solchen Reiz aus wie die verbotenen Wurf- Spring- oder Einhandmesser. Von daher hat der Gesetzgeber das normale Küchenmesser mit einiger Rationalität vom Verbot des Führens ausgenommen. (...)

(...) Der Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen einen Dritten setzt nach § 101 UrhG voraus, dass der Verletzer in gewerblichem Ausmaß Urheberrechte verletzt hat. Der Begriff "in gewerblichem Ausmaß" ist in der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, die mit dem neuen § 101 UrhG umgesetzt wurde, vorgegeben. Der Begriff ist in § 101 UrhG nicht definiert. (...)