Frage von Anna S. • 02.08.2021

Antwort von Kathrin Michel SPD • 14.09.2021
Beide Verkehrsarten sollten gleichberechtigt betrachtet werden.
Beide Verkehrsarten sollten gleichberechtigt betrachtet werden.
Eine Verstätigung des Förderprogramms wird von unterschiedlichen Kriterien abhängen.
Für eine grundsätzliche Begrenzung trete ich nicht ein, trotzdem kann und soll temporär begrenzt werden können.
Für ein generelles Begrenzungslimit 30 km/h stehe ich nicht.
Ein Ausbau des Radwegenetzes ist sicher ein wichtiger Punkt.