(...) Es besteht die Überlegung, dass der Verkauf von E-Zigaretten und deren Dampfmittel (Liquide) unter das Arzneimittelrecht fallen könnten. Bereits im Juli 2009 hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die nikotinhaltige E-Zigarette als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel eingestuft. (...)
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(...) Dabei wird bereits die Frage, ob das Rauchen elektrischer Zigaretten ähnlich schädlich sei wie das herkömmliche Tabakrauchen, sehr unterschiedlich beantwortet. Fakt ist lediglich, dass die bisherigen Erkenntnisse keine belastbaren Aussagen über kurz- und langfristige Gesundheitsbelastungen zulassen. (...)

(...) So lange eine Gesundheitsgefährdung durch E-Zigaretten nicht ausgeschlossen werden kann, ist es richtig, vor dem Gebrauch zu warnen. (...)
(...) Die rechtliche Einstufung als Funktionsarzneimittel ist Gegenstand einer gerichtlichen Klage, die noch beim Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig und deren Ergebnis abzuwarten ist. (...)
(...) Ein Verbot von Alkohol oder ein Apothekenverkauf wäre m.E. ein ungeeignetes Mittel, die unbestrittenen, teils sogar schweren gesundheitlichen Folgen von Alkoholmissbrauch zu verhindern. (...)