(...) Bei den durchgeführten Prüfungen aller 104 Heime für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Bayern hat sich nur eine relativ geringe Zahl an Mängeln in Relation zur Gesamtzahl von rund 4000 untergebrachten Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ergeben. Es gab keinen Fall, bei dem eine freiheitsbeschränkende Maßnahme als Strafe eingesetzt worden wäre. (...)
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(...) ich hoffe, Sie können nachvollziehen, dass für mich bei der Bewertung des Gesetzes zur Regulierung des Verkaufs von E-Zigaretten und E-Shishas Fragen des Kinder- und Jugendschutzes im Vordergrund standen und weniger dadurch entstehende mögliche Komplikationen im Bereich des Online-Versands. Wenngleich ich den Alarmismus der Bundesregierung nicht teile, die die Gefährdungen von Tabak- und E-Zigaretten nahezu gleichsetzt und E-Zigaretten quasi als Einstiegsdroge zum Tabakrauchen darstellt, begrüße ich doch die Altersbeschränkungen beim Erwerb von E-Zigaretten und E-Shishas. Denn natürlich birgt auch der Konsum von E–Zigaretten und E-Shishas gesundheitliche Risiken. (...)
(...) Im Rahmen der Ausführungen zum Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft beim Bestellvorgang heißt es in der Gesetzesbegründung: „… Für den Online‐Handel gibt es technische Mittel, wie zum Beispiel Prüfroutinen zur Feststellung der Volljährigkeit an Hand der Personalausweisnummer (so genannter Perso‐Check) oder verifizierter Adressdaten (zum Beispiel Schufa‐Q‐Bit‐Check), die preisgünstig zur Verfügung stehen oder von Anbietern mit geringem Aufwand zu programmieren sind. Nach ihrer Inbetriebnahme verursacht deren Anwendung keinen Mehraufwand. (...)