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Sehr geehrter Herr Tischer!

(...) anders als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Stiftungen genießen Familienstiftungen nach deutschem Steuerrecht keine Privilegien wie etwa Steuerbefreiungen oder Vorteile bei Zuwendungen. Sie gehören aus steuerlicher Sicht zu den regulär besteuerten privatnützigen Stiftungen. (...)

(...) Einer anderen, bundesrechtlich geregelten Privilegierung von Stiftungen haben Grüne kürzlich nachdrücklich widersprochen: der am 28.9.2009 vom Bundestag mehrheitlich beschlossenen Haftungsfreistellung von Stiftungsvorständen gegenüber ihren Mitgliedern (§ 86 Abs. 1 BGB idFd Novelle BGBl. (...)

(...) mit Ihrem Dissertationsvorhaben sind Sie sicherlich in der Lage, Ihre Fragen fachmännisch zu beantworten. Nach meiner Kenntnis sind mit Stiftungen, die ausschließlich privatnützige Zwecke verfolgen (z.B. Familienstiftungen) keine besonderen steuerlichen Vorteile verbunden. Sie sind mit Vermögen und Erträgen allgemein steuerpflichtig. (...)

(...) Nach meiner Kenntnis ist eine Änderung des bayerischen Stiftungsgesetzes derzeit nicht vorgesehen. Zuständig für diese Frage ist das Referat D 5 des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ( Frau Dr. (...)