Antwort 14.09.2005 von Jochen Borchert CDU
Sehr geehrte Frau Berg,
Sehr geehrte Frau Berg,
Sehr geehrter Herr Gnau,
mir ist sehr wohl bewusst, dass § 1671 Abs. 2 Ziff. 2 BGB auch für eheliche Kinder gilt. Ich habe dieses Beispiel nur gewählt, um die Komplexität der von Ihnen aufgeworfenen Fragestellung zu verdeutlichen.
Sehr geehrter Herr Müller,
Sehr geehrter Herr Dr. Geue,
Sehr geehrter Herr Dr. Geue,
Sehr geehrte Frau Gülsen,
herzlichen Dank für Ihre wichtige Frage zum Thema Nichtraucherschutz.