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Unter anderem das von Ihnen aufgeworfene, aber zum Beispiel auch eine Stellungname des Bundesrates zum Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht (Bundestagsdrucksache 776/1/21), die sich für eine Befreiung von der Ertragssteuerpflicht bis zu 30 kWp ausspricht.
Sie sprechen einen Spezialfall an, den die Europäische Kommission mit dem Abbau von bürokratischen Hürden für kleine- und mittelständische Unternehmen begründet: Um in der Kreditvergabe von Banken als nachhaltig eingestuft zu werden, müssen Investitionen von Windparks gewisse Kriterien erfüllen.
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