Die Entscheidung traf die Selbstverwaltung – entscheidend ist jetzt, Versorgungslücken zu vermeiden, damit keine zusätzlichen Folgekosten entstehen.
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Ich sehe die Honorarkürzung kritisch: Sie belastet die Versorgung. Der Bundestag kann sie nicht direkt aufheben, politischer Druck bleibt aber nötig.
Gesundheitspolitisch ist die Absenkung der psychotherapeutischen Leistungen im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken inakzeptabel.
Ich kann Ihr Vorbringen nachvollziehen und teile Ihre Ansicht. Da es sich jedoch eher um eine Bundesangelegenheit handelt, würde ich Ihr Anliegen mit meinem Bundestagskollegen Leif Bodin MdB besprechen und ihn bitten Ihre Anfrage weiter zu bearbeiten.
Genau deshalb starten wir eine politische Initiative im Bayerischen Landtag mit dem Ziel, dass der Beschluss des Bewertungsausschusses überprüft und von der Selbstverwaltung nachverhandelt wird, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit ambulanter psychotherapeutischer Praxen dauerhaft zu sichern und eine angemessene Vergütung zu gewährleisten.