
Sehr geehrter Herr Kämmerer,
Danke für Ihre Anfrage. Vor einer Expertenanhörung und den späteren Ausschussberatungen gibt es keine Festlegung. Alles andere hieβe, berechtigte Anliegen mündiger Bürger zu ignorieren.
Sehr geehrter Herr Kämmerer,
Danke für Ihre Anfrage. Vor einer Expertenanhörung und den späteren Ausschussberatungen gibt es keine Festlegung. Alles andere hieβe, berechtigte Anliegen mündiger Bürger zu ignorieren.
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
(...) Es ist allerdings so, dass an die Förderung Bedingungen für die Pflegevorsorgeversicherung gebunden sind. Nur durch solche Regelungen kann eine effektive Vorsorge gesichert werden. Dazu gehört beispielsweise ein Verbot von Gesundheitsprüfungen, Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen. (...)
(...) wir wissen von Psychiatern, dass gerade bei jungen Menschen der auch nur gelegentliche Konsum von Cannabis erheblicCannabisirreparable psychische Schäden wie Psychosen auslösen kann. Dessen Konsum zu erleichtern und damit wahrscheinlich auch in der gefährdeten Gruppe zu erweitern, lehne ich ab. (...)
(...) Die staatliche Pflegeversicherung ist aktuell unterfinanziert und mit Blick auf einen in Zukunft erhöhten allgemeinen Pflegebedarf werden die Herausforderungen in der Finanzierung von menschenwürdiger Pflege, auch im Sinne von Angehörigen und Pflegekräften, wachsen. Ich bin überzeugt, dass wir an dem System der bestehenden Pflegeversicherung arbeiten müssen. Die Bundesregierung hat eine grundlegende Pflegereform angekündigt und heraus kam eine kleine Reform, die nicht zur langfristigen Stabilität beiträgt. (...)
(...) Mir ist durchaus bewusst, dass cannabishaltige Arzneimittel Menschen helfen können. Das Bundesministerium für Gesundheit hat genau aus diesem Grund erstmals die Zulassung von Cannabis als Fertigarzneimittel als eine weitere Therapieoption für einen begrenzten Kreis schwerkranker Patienten ermöglicht. Ich setze mich weiterhin dafür ein, dass cannabinoidhaltige Medikamente für eine größere Zahl von Patienten zur Verfügung stehen, denen mit anderen schmerzlindernden Medikamenten nicht geholfen werden kann. (...)