Antwort ausstehend von Ulrich Siegmund AfD
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Der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass Ehepartnerinnen und Ehepartner sich nach ihrer Einreise schnell im Alltag zurechtfinden und sich integrieren können.

In der Tat ist hier eine Ungleichbehandlung festzustellen. Aus unserer Sicht müsste eine Angleichung im Recht darin bestehen, dass in sämtlichen Formen der Familienzusammenführung deutsche Sprachkenntnisse verlangt werden.