Frage von Sabine E. • 11.08.2024

Antwort ausstehend von Markus Gleichmann Die Linke
Der durchschnittliche Betrachter erkennt am hier gegenständlichen Plakat keine verbotenen Grüße oder Gesten. Die Aufregung ist übertrieben.
Der durchschnittliche Betrachter erkennt am hier gegenständlichen Plakat keine verbotenen Grüße oder Gesten. Die Aufregung ist übertrieben.
Der durchschnittliche Betrachter erkennt am hier gegenständlichen Plakat keine verbotenen Grüße oder Gesten. Die Aufregung ist übertrieben.