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Jens Spahn wurde zur letzten Bundestagswahl mit 41,8 % der Erststimmen im Wahlkreis 123 von den Bürgern gewählt. Die politische Verantwortung tragen Politiker gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern - wie diese die Arbeit bewerten, zeigt sich dann bei der nächsten Wahl.
Wer bestellt, bezahlt. Für dieses Prinzip mache ich mich auch im Landtag stark, wenn es um das Verhältnis zwischen Land und Kommunen geht.
Eine anlasslose Chatkontrolle lehne ich ab.
Ja. Als Bundestagsabgeordneter erhält Jens Spahn weiterhin die reguläre Abgeordnetenentschädigung sowie die Kostenpauschale. Mit dem Rücktritt als Fraktionsvorsitzender entfallen lediglich die zusätzlichen Bezüge, die an dieses Amt gebunden waren.